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Handlungskonzept zur Lehrberatung
im ViBD |
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Lehrberatung als Verstehens- und
Korrekturanalyse konkreter Beratungsfälle aus der Arbeit mit Erwachsenen,
Jugendlichen und Kindern gehört traditionsgemäß zur Aus- und Fortbildung
individualpsychologischer Beraterinnen und Berater*
und ist Voraussetzung für einen hohen Lernerfolg. Das gilt sowohl für die
Vertiefung des Theoriewissens als auch für die Beherrschung der Erziehungs-
und Beratungsmethodik, vor allem aber für eine gezielte Nutzung der
Beratungsbeziehung.
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1.
Ziel und Aufgaben |
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Damit es zu einer
reflektierten Selbstauseinandersetzung des Weiterbildungskandidaten kommt,
wird er konfrontiert mit der Analyse eigener Beratungsaktivitäten. So soll
ihm sein Verstehen des Zusammenhangs erworbener individualpsychologischer
Erkenntnisse mit dem Leben in einer demokratischen Gesellschaft – bei
Berücksichtigung verschiedener Lebensaufgaben – vertieft werden.
Lebensstilelemente und deren Einfluss auf das eigene Selbst- und
Fremdverstehen werden aufgedeckt und in Beziehung zur eigenen Handlung in
Gemeinschaft mit anderen gestellt.
Darüber hinaus hat
Lehrberatung die Aufgabe, dem Weiterbildungskandidaten bei der Anwendung der
erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in seinen Beratungen zu begleiten und
deren praktische Umsetzung mit und ohne Supervision zu reflektieren.
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2. Die
angestrebten Erfolge |
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Lernerfolge
sind an Bedingungen geknüpft:
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Die Auswahl der in der Lehrberatung erarbeiteten
Fallbeispiele aus der Arbeitswelt, der Erwachsenenbildung,
Beratung und pädagogischen Arbeit in Familie, Kindergarten
und Schule muss sich möglichst direkt an der Praxis der
Teilnehmer/innen orientieren. Individualpsychologische
Supervision macht die angewandte Methodik einschließlich der
eventuellen Defizite sichtbar, und sie deckt hilfreiche
sowohl wie eventuell störende Zusammenhänge zwischen dem
Lebensstil der Teilnehmenden und den Problemen oder
Konflikten der Klienten auf.
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Eine auf
Verstehen zielende Interpretation der offenen aber auch
verdeckten (unbewussten) Reaktions- und Handlungsanteile der
am jeweils bearbeiteten Fall Beteiligten muss so konkret
sein, dass nicht nur der Supervisionsklient, dessen Fall
bearbeitet wurde, sondern möglichst alle Gruppenteilnehmer
Zusammenhänge mit der eigenen Praxis erkennen und in der
Lage sind, Schlüsse für eventuell notwendige Änderungen in
der Zukunft der eigenen Erziehungs-, Lehr- und
Beratungspraxis zu ziehen. Bei einer Einzelsupervision ist
diesem Gesichtspunkt der Konkretisierung und
Nachvollziehbarkeit durch den Lehrberater in besonderer
Weise Rechnung zu tragen. Für die daran anschließende
methodologische und individualpsychologisch-theoretische
Nachbesprechung gilt das gleiche, unabhängig, ob es sich um
eine Einzel- oder Gruppensupervision handelt.
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Für die
fallorientierte Supervisionspraxis in der
Lehrberatungsgruppe hat sich eine Berücksichtigung von Ideen
und Methoden aus der Balintgruppenarbeit als besonders
förderlich erwiesen.
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Um eine zu
hohe emotionale Belastung dessen zu verhindern, der gerade
seinen Fall vorstellt, hat es sich als positiv ergeben, dass
entscheidende Teile der jeweiligen Lehrberatung
(Supervision) ausschließlich dialogisch geführt werden; wer
nicht beteiligt ist, hört zu. Es hat sich herausgestellt,
dass es die Einsichtsfähigkeit und die Bereitschaft zur
zukünftigen Verhaltensänderung des Lehrberatungsklienten
hemmt, wenn sich in den Beratungsteilen mehrere
Gruppenmitglieder Rat gebend beteiligen.
Bei der
Lehrberatung wird an Fallbeispielen aus der Beratungspraxis
gearbeitet. Je mehr Teilnehmer zur Supervision eigener Fälle
bereit sind, um so näher kann sich die theoretische und
methodologische Arbeit an der Praxis aller Teilnehmer/innen
orientieren. |
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4.
Die Gruppe der Lehrberater der Institute und ihre Auswahl als
Qualifizierung |
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Die Institute beauftragen
aus der Gruppe der Dozenten, die bereits mehrere Jahre mitgearbeitet haben,
diejenigen, die dies wünschen, mit der Durchführung von Lehrberatung. Die
Beauftragung mit Lehrberatung obliegt dem Institut und ist unabhängig von
dem Verfahren der Ernennung zum Lehrberater (vgl. 5.) zu sehen.
Die beauftragten
Lehrberater rechnen Ihren Aufwand entweder mit ihren Lehrberatungskandidaten
persönlich ab oder erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung vom
Institut, wenn die Kosten für die Lehrberatung in den Kursgebühren enthalten
sind. Sie sind verpflichtet, ihre Lehrberatungstätigkeit in angemessenen
Abständen von den »ständigen« Lehrberatern (vgl. 5) supervidieren zu lassen.
Darüber hinaus können auch Lehrberater gewählt werden, die von dem
jeweiligen Institut als solche anerkannt werden. |
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5.
Ständige Lehrberater des ViBD |
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Mit Lehrberatung von einem
Institut beauftragte Berater können nach einem Zeitrahmen von drei bis fünf
Jahren vor der jeweils anwesenden Gruppe der ständigen Lehrberater (min. 4),
die als Prüfungskommission agiert, einen ihrer Lehrberatungsfälle dem Kreis
anwesender Kolleginnen vorstellen und diskutieren. Am Ende stimmen diese in
Abwesenheit dessen, der seinen Fall vorgestellt hat, darüber ab, ob er vom
ViBD zum ständigen Lehrberater ernannt werden kann. Bei einer qualifizierten
Mehrheit wird eine Ernennung zum Lehrberater dem Vorstand des ViBD zur
zustimmenden Kenntnisnahme vorgelegt.
Beschlossen vom
ViBD am
2.7.2010 |
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Autoren: Hans-Peter Kasüschke und Hans Josef Tymister (2010) |
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